Auch die von den Fluggesellschaften geforderten Untersuchungen nach G35 (Arbeiten im Ausland) führen wir (bei Bedarf) integriert in die Tauglichkeitsuntersuchung durch
Sollten Sie Fragen zur Untersuchung oder zur besonderen Corona-Situation haben rufen Sie uns einfach an: 0711 70 70 923
FRISTVERLÄNGERUNG FÜR FLUGBEGLEITERBESCHEINIGUNGEN:
Freistellungen von den Vorschriften der VO ( EU) 2018/1139 und Ihren Durchführungsverordnungen (Luftfahrt-Bundesamt)
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